Ich habe den Eindruck, das Gericht will sich für seine frühere, konsequentere Position entschuldigen. Es winkt jede Überwachungsmaßnahme durch, lediglich versehen mit marginalen "Einschränkungen", die in der Praxis kaum eine Rolle spielen.
Der EuGH hat gerade den massenhaften und automatisierten Zugriff auf IP-Adressen genehmigt. Mit dem heutigen Urteil räumt das Gericht ein, dass es seine Rechtsprechung ändern wird, wenn seine Urteile nicht umgesetzt werden. Ein Gastkommentar. #vorratsdatenspeicherung
Lasst euch nichts einreden: Ermittlungserfolge gehen ohne Internet- und sonstige #Vorratsdatenspeicherung! Anlasslose Überwachung, egal in welcher Form, hat keinen Platz im Rechtsstaat!
#Faeser stellt den gerade gefundenen Kompromiss zum Quick-Freeze-Verfahren schon wieder in Frage und auch wenn ihr Versuch, die #Vorratsdatenspeicherung doch noch durchzusetzen, scheitert, wird sie es trotzdem wieder versuchen.
Diese Strategie, den Widerstand der Zivilgesellschaft zu zermürben, ist undemokratisch und verstörend. Ich bin enttäuscht, dass es in der #SPD offensichtlich keine Kräfte gibt, die diesen Überwachungsphantasien Einhalt gebieten wollen oder können.
Wichtiger 🧵 von @erik erklärt, warum die Attacke von Innenministerin #Faeser, #CDUCSU & Befürwortern von pauschaler IP-#Vorratsdatenspeicherung
gegen das neu vereinbarte Ermittlungsinstrument #QuickFreeze kontraproduktiv ist:
Ohne das Beharren auf #Massenüberwachung könnte es bereits seit Jahren – sogar Jahrzehnten gezielte Instrumente & Maßnahmen zB für besseren #Kinderschutz geben.
#QuickFreeze: Ein Anfang – aber immer noch nicht das Ende der #Vorratsdatenspeicherung. Kann Quick Freeze ein Schritt in die richtige Richtung sein und wo sehen wir Bedarf zur Nachbesserung? Die neue #QuickFreeze-Regelung erlaubt Ermittlungsbehörden, Telekommunikationsdaten wie IP-Adressen von Providern speichern zu lassen, wenn der Verdacht auf schwere Straftaten besteht. Behörden sollen die Daten, wenn für Ermittlungen relevant, von den Providern anfordern können.
Ampel einigt sich bei Mietpreisbremse und Datenspeicherung
Die Koalitionsparteien haben bei zwei wichtigen Streitpunkten eine Einigung erzielt. So soll die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert werden. Im Gegenzug gibt es einen Kompromiss zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung.
„Im #BMJ sollen jetzt relativ bald zwei Entwürfe geschrieben werden: Ein Entwurf für die [#QuickFreeze]-Datenspeicherung, der dann etwas anders sein wird als der Entwurf, den [Marco Buschmann] dazu im Oktober 2022 vorgelegt hatte und der im @bmi auf große Kritik gestoßen war.“
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Das 40,00€ teurer gewordene Nachfolgeticket zum 9-Euro-Ticket soll Daten melken. Zwar solle das Ticket übergangsweise nicht nur für Smartphones erhältlich sein sondern auch auf Chip-Karten und kurzzeitig auf Papier mit QR-Code, aber wichtig scheint es den Regierenden vor allem anderen, dass mit dem 49€-Ticket Echtzeit-Verkehrsdaten erhoben werden können.
Positiv klingt zunächst: "Es werde nicht gespeichert, wer von A nach B fährt, sondern nur, wie stark die Verkehrsmittel ausgelastet sind. Für die Fahrgäste könnte das ein Nutzen sein, weil die Verkehrsunternehmen so für ausreichend Kapazitäten sorgen könnten."
Allerdings: Das Ticket wird wohl nur als Abo personalisiert erworben werden können, so dass darüber anfallende Personendaten zukünftig schnell integriert werden könnten. Mit Hinblick auf den aktuellen massiven Ausbau des Überwachungsstaats und der Kontrollgesellschaft in Deutschland und der EU (digitale Personenkennziffer/RegMod, Chatkontrolle, Identifizierungspflicht, Biometrie, eIDAS uvm) ist es doch auch gar nicht die Frage ob, sondern nur wann und mit welchem Vorwand (Anschläge, Pandemie, Jugendschutz, Wahlkampf) personalisierte Datenerfassung und Polizeizugriffe kommen werden, sobald die digitale Kontrollinfrastruktur erst einmal errichtet wurde.
"Mit einem altbekannten Fehlschluss aus der Kriminalstatistik holt die Innenministerkonferenz den Zombie „Vorratsdatenspeicherung“ aus dem Keller. Doch die Angstmache vor Kindesmissbrauch ist schäbig, um damit mehr Überwachung zu rechtfertigen. Ein Kommentar.
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Nur ein paar Tage ist die angebliche Einigung der Ampel zu „Quick Freeze statt Vorratsdatenspeicherung“ alt, da steigt die Leiche schon wieder als Zombie aus dem Keller. Erst forderte die im Koalitions-Kompromiss übergangene SPD-Innenministerin Nancy Faeser die Vorratsdatenspeicherung, dann legte BKA-Präsident Holger Münch nach – nun fordern auch die Innenminister der Bundesländer unisono die anlasslose Massenüberwachung.
Soweit, so erwartbar. Seit Jahren ist die Vorratsdatenspeicherung nicht totzukriegen, allen Gerichtsurteilen und Protesten zum Trotz. Man fragt sich aber schon, warum Grüne und FDP, wo sie an Regierungen beteiligt sind, nicht darauf drängen, dass die Landesinnenminister solche Forderungen sein lassen...."
"Die schwarz-rote Regierung in Hessen macht Ernst mit ihrem Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, eine Pflicht zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von IP-Adressen über den Bundesrat einzuführen. Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz (beide #CDU) haben am Freitag eine entsprechende Initiative vorgestellt. Provider sollen demnach die Internetkennungen einen Monat lang anlasslos aufbewahren. Strafverfolger und Gefahrenabwehrbehörden wie das Landesamt für Verfassungsschutz sollen darauf vor allem zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und Terrorismus zugreifen können. Doch auch für die Verfolgung minderschwerer Straftaten sieht der Entwurf eine Handhabe vor.
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Die Ampel-Koalition im Bund hat sich prinzipiell auf einen Quick-Freeze-Ansatz zum Einfrieren von Verbindungs- und Standortdaten zur Strafverfolgung nur im Verdachtsfall geeinigt. Die aus Hessen stammende Bundesinnenministerin Nancy #Faeser#SPD macht sich aber weiter dafür stark, IP-Adressen auf Vorrat zu speichern. Dafür erhält sie nun Rückendeckung aus ihrer Heimat...."
Nach und nach lässt die #EU alle Träume des autoritären Kapitalismus wahr werden. Dieses Mal winkt der #EuGH im Interesse des Zensurheberrechts einfach mal die anlasslose, massenhafte #Vorratsdatenspeicherung durch.