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Freiheitsrechte

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Wir sind die Rechtsschutzversicherung für das Grundgesetz. Deine Unterstützung zählt!

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Heute ist das zur 1. Lesung im : und Vorname sollen künftig selbstbestimmt korrigiert werden können. Ein grundrechtlicher Meilenstein – doch an einigen Stellen muss das Parlament dringend nachbessern.👇🧵
https://freiheitsrechte.org/uploads/documents/Gleiche-Rechte/Mein-Geschlecht-bestimme-ich/2023-11-13-GFF_Policy-Paper-SBGG.pdf

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Es darf keine automatisierte Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden geben – das ist abschreckend und birgt Missbrauchspotenzial. Bei Namensänderungen etwa bei einer Ehe ist dies auch nicht vorgesehen. Zudem haben Sicherheitsbehörden bereits ausreichende Auskunftsansprüche.

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Das Selbstbestimmungsgesetz muss auch für in Deutschland lebende Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft umfassend anwendbar sein. Denn alle Menschen haben ein Grundrecht auf Selbstbestimmung – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Aufenthaltsstatus.

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Queere Menschen müssen vor Diskriminierung bei Auslandsreisen geschützt werden. Trans, inter und nicht-binäre Menschen sowie Menschen ohne Geschlecht muss es weiterhin möglich sein, einen Reisepass mit einem vom Melderegister abweichenden Geschlechtseintrag zu erhalten.

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Jugendliche ab 14 Jahren müssen Geschlechtseintrag und Vorname selbstbestimmt korrigieren können – ohne von der Zustimmung der Eltern abhängig zu sein. Auch für Menschen mit Betreuer*in gilt: Sie müssen diese höchstpersönliche Entscheidung selbst treffen können. #UNBRK

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Ein Erfolg für die Informationsfreiheit im Internet deutet sich an: Das OLG Dresden hat in der heutigen Verhandlung erkennen lassen, dass der DNS-Dienst @quad9dns nicht für Web-Inhalte Dritter haftet!

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Gegen #Netzsperren: Heute verhandeln wir vor dem OLG Dresden die Berufung von @quad9dns. Das LG Leipzig hatte in der ersten Instanz entschieden, dass der Dienst für #Urheberrechtsverletzungen Dritter haften soll. Warum diese Einschätzung falsch ist.👇

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@quad9dns ist ein datenschutzfreundlicher Dienst, der wie ein „Telefonbuch fürs Internet“ Domainnamen in numerische IP-Adressen übersetzt, damit Menschen Webseiten ansteuern können, ohne sich IP-Adressen merken zu müssen.

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Über Inhalte auf Webseiten, die Nutzer*innen mithilfe des Dienstes aufrufen, hat @quad9dns keine Kenntnis. Der DNS-Resolver fällt also weder unter die Störerhaftung, noch ist er sonst wie für Urheberrechtsverletzungen auf fremden Seiten verantwortlich. https://www.youtube.com/watch?v=HdC7Dy7xLzU

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Ausgangspunkt des Streits ist eine einstweilige Verfügung. Das LG Hamburg hatte @quad9dns auf Antrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH verpflichtet, den Zugang zu einer Webseite zu sperren. Der Grund: Dort seien Links zu mutmaßlich urheberrechtsverletzenden Inhalten auf anderen Webseiten gespeichert.

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Wir bleiben dran! Denn dieses Verfahren gegen @quad9dns ist ein weiterer Versuch großer Unternehmen aus der Musikindustrie, kleine gemeinnützige Internet-Dienstleister unter Druck zu setzen, um sie zu verdrängen und ihre eigenen Marktmodelle durchzusetzen.

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Ein Erfolg für die Informationsfreiheit im Internet deutet sich an: Das OLG Dresden hat in der heutigen Verhandlung erkennen lassen, dass der DNS-Dienst @quad9dns nicht für Web-Inhalte Dritter haftet!

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#Petitionen an Großkonzerne wie Nestle oder Amazon sollen nicht unter die Gemeinnützigkeit fallen? Wir sind heute bei der mündlichen Verhandlung vorm Finanzgericht Berlin-Brandenburg & unterstützen die Petitionsplattform @innn_it bei ihrer Klage gegen das Berliner Finanzamt. ✊🧵

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Mit der Klage wehrt sich @innn_it dagegen, für Petitionen gegen Konzerne Gebühren nehmen zu müssen. Das Finanzamt Berlin sah bei Petitionen gegen private Akteur*innen keine Gemeinnützigkeit gegeben, da damit nicht das demokratische Gemeinwesen gefördert werde. Das geht so nicht!

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Demokratie gegen Bezahlung ist keine Demokratie! Eine Aufspaltung in gemeinnützige & nicht-gemeinnützige Anliegen je nach Adressat*in lässt sich weder nach dem Grundgesetz noch nach dem Gemeinnützigkeitsrecht stützen.

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Das Gemeinnützigkeitsrecht ist dringend reformbedürftig. Bereits 2021 haben wir einen Gesetzentwurf erarbeitet, der den Katalog der gemeinnützigen Zwecke erweitert & sicherstellt, dass zivilgesellschaftliche Organisationen sich politisch betätigen können: https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Demokratie/2021-Entwurf-Demokratiestaerkungsgesetz.pdf

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Wenn du uns im Einsatz für eine starke Zivilgesellschaft unterstützen willst, dann werde Fördermitglied: https://freiheitsrechte.org/mitmachen

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Heute geht der Gesetzentwurf zum*zur Polizeibeauftragten des Bundes im Bundestag in die erste Lesung. Der Entwurf gibt der unabhängigen Stelle zahlreiche Befugnisse. Trotzdem ist nicht alles in Gänze abgedeckt. Was fehlt? Ein Thread 👇

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Im steht die nächste Erweiterung des Ausländerzentralregisters auf dem Plan. Bereits jetzt umfasst das ca. 26 Millionen personenbezogene Datensätze.

Seit Nov. 2022 können auch Gerichtsentscheidungen & Asylbescheide im Volltext im gespeichert werden. Das Missbrauchspotential ist durch den Zugriff von über 16.000 Behörden einschließlich aller Sicherheitsbehörden enorm hoch. Unsere Verfassungsbeschwerde ist eingereicht! https://freiheitsrechte.org/themen/soziale-teilhabe/azr

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Staatliche Datenspeicherung & Zugriff ohne Limit? Gemeinsam mit #ProAsyl, @lsvd und 11 Geflüchteten erheben wir Verfassungsbeschwerde gegen das erweiterte Ausländerzentralregister (AZR). Das #AZR verletzt #Grundrechte und gefährdet Asylsuchende: https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/verfassungsbeschwerde-gegen-erweitertes-azr

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Mit ca. 26 Millionen personenbezogenen Datensätzen ist das #AZR ein ausuferndes & nahezu unkontrolliertes #Datenmonster. Das Missbrauchspotential ist durch den Zugriff von über 16.000 Behörden einschließlich aller Sicherheitsbehörden enorm hoch. https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Digital/Studie-Auslaenderzentralregister-Gesellschaft-fuer-Freiheitsrechte-2022-AZR-Freiheit-im-Digitalen.pdf

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Vielen Dank an Matthias Bäcker, der die Verfassungsbeschwerde verfasst hat. Und bereits in seinem Rechtsgutachten 2022 zeigt, dass das Ausländerzentralregister grundlegende verfassungsrechtliche und europarechtliche Datenschutzstandards verletzt. https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Digital/Gutachten-AZRG-Gesellschaft-fuer-Freiheitsrechte-2022-Auslaenderzentralregister-Freiheit-im-Digitalen.pdf

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Parallel klagen wir im Bündnis mit 2 Geflüchteten vor dem VG Ansbach auf Unterlassung, damit ihre Daten aus dem Ausländerzentralregister nicht an die Polizei und Sicherheitsbehörden weitergegeben werden. Vielen Dank an Rechtsanwalt Matthias Lehnert, der die Kläger*innen vertritt.

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Die Bundesregierung plant aktuell eine weitere Ausweitung des Ausländerzentralregisters – u.a. sollen 3.000 zusätzliche Behörden automatisierten Zugriff erhalten. Wir brauchen dringend eine Entscheidung aus Karlsruhe, die die grundrechtlichen Grenzen für die Speicherung von Daten geflüchteter Menschen klarzieht.

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Gemeinsam gehen wir für die Grundrechte vor Gericht. Unterstütze uns dabei und werde jetzt Fördermitglied: https://freiheitsrechte.org/mitmachen/foerdermitglied-werden

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Unser Team wächst! Bewirb dich bis zum 15. November als Office- und Eventmanager*in. Weitere Informationen zur Stelle gibt es hier: https://freiheitsrechte.org/jobs#c250291-office-und-eventmanager-in

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@fiee Danke für den Hinweis, eine Bildbeschreibung wurde (danke edit-Button!) nachträglich hinzugefügt. (ms)

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