"Man probiert so lange, ein verfassungsrechtlich mehr als fragwürdiges Verfahren politisch durchzusetzen, bis sich die Rechtsprechungslinie der höchsten Gerichte irgendwann ändert."
— Dennis-Kenji Kipker, Bremer Professor für IT-Sicherheitsrecht
Nur zwei Tage nach dem Urteil des EuGH brachte Frau Faeser (SPD) das Thema Vorratsdatenspeicherung wieder auf den Tisch. Das Urteil des EuGH ist bedauerlich und die Anforderungen an die technische Umsetzung realitätsfern. Das werden Frau Faeser und ihre Kollegen nach dem ersten Aufschrei wohl bald selbst merken.
"Während der EuGH im Jahr 2020 die Auffassung vertrat, dass die Vorratsspeicherung von IP-Adressen einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte darstellte und der Zugriff auf die IP-Adressen zusammen mit der zivilen Identität des Internetnutzers nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten oder zum Schutz der nationalen Sicherheit erfolgen durfte, trifft dies nun nicht mehr zu.
Der EuGH hat seine Argumentation umgekehrt:
Er ist nun der Ansicht, dass die Vorratsspeicherung von IP-Adressen standardmäßig keinen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte mehr darstellt und dass ein solcher Zugriff nur in bestimmten Fällen einen schwerwiegenden Eingriff darstellt, der durch geeignete Schutzmaßnahmen abgesichert werden muss."
Eine richtige Entscheidung: die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist vom Tisch, stattdessen einigt sich die Ampel auf das Quick-Freeze-Verfahren. Ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn die Ausdehnung z.B. auf Orte Missbrauchspotential birgt.
Heute ist der Tag, auf den ich 15 Jahre hingearbeitet habe. Es ist das erste Mal, dass sich eine Bundesregierung eben nicht für die #VDS und Überschriftenpolitik entscheidet, sondern aktiv etwas gegen Kriminalität im Netz unternehmen möchte.
Es wird aber auch Zeit. Denn: Durch den von den VDS-Fans ausgelösten Stillstand, konnten Opfern jahrelang nicht richtig geholfen werden.
Dass es so kommt, habe ich hier in dem Video von 2015 noch nicht ahnen können.
Vorratsdatenspeicherung: Manuel Höferlin: "Der effiziente Zugriff auf Telekommunikationsdaten für unsere Ermittlungsbehörden könnte längst Realität sein, wenn Innenministerin Faeser das Quick-Freeze-Verfahren nicht weiterhin blockieren würde." SPD will #VDS und greift die FDP an.
Übrigens werden an vielen Schulen die besten Deutsch-Abiturient*innen (nimm das #VDS!) mit einem Preis dieser rechtslastigen Gruppierung #VereinDeutscheSprache geehrt. Vielleicht gäbe es aktuell Anlass, dies (wieder einmal) zu hinterfragen.
„Beim „Verein Deutsche Sprache“ profiliert man sich schon seit über 20 Jahren in der Rolle der gekränkten Konservativen. Die Tür nach rechts war dabei immer geöffnet. Mit den immer gleichen Reden von „Sprachverhunzung“ und „Gendergaga“ reiht man sich mittlerweile nahtlos in das kulturpolitische Vorfeld der #AfD ein.“ Lotta-Vorveröffentlichung, aus aktuellem Anlass https://lotta-magazin.de/ausgabe/1/rechte-sprechorte/
Etliche Gerichte haben die allgemeine und wahllose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten für rechtswidrig und unvereinbar mit Grund- und Menschenrechten befunden.
Constanze Kurz über seinen Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung – und warum es dafür netzpolitik.org braucht.
Ziemlich schlechter Bericht gerade bei Berlin Direkt im @ZDF über Vorratsdatenspeicherung, dessen Wort direkt nicht verwendet wird. Klare Pro-Botschaft, Kritiker kommen außerhalb der FDP nicht zu Wort. Schlussbotschaft, dass Datenschutz Kindern schadet.
As dystopia seems just around the corner with state control and surveillance capitalism wanting to finish closing down on us, GNU Taler might be one of the (hopefully many) reasons to hope that our dreams may soon bring bits of lovable reality.“
@digitalcourage Anonymität hat leider keine (politisch sichtbaren) Stakeholder. Sprich: uns alle.
Bei #Überwachung hingegen fängt selbst die #SPD an zu Sabbern, wie sie ja gerade bei der #VDS beweist.
Die Chancen, den #GNUTaler zum Erfolg zu führen - nur weil er technisch überlegen ist - sind also genau Null.
Die Frage ist: Wen braucht man als Partner, um das Ding in die Nähe von Praxisrelevanz zu bringen? Und wie hält man eine schützende Hand darüber, wenn #Paypal & Co es mit allen Lobbymitteln bekämpfen werden?
SPD-Fraktionsvize: Vorratsdatenspeicherung nicht vorschnell begraben
Hat das Bundesverwaltungsgericht die Vorratsdatenspeicherung gekippt? Der SPD-Fraktionsvize sieht im Urteil keine Absage. Er will an dem Vorhaben festhalten.
Alle guten Dinge sind drei: nach dem Europäischen Gerichtshof und unserer Klage beim Bundesverfassungsgericht, stellt nun auch das Bundesverwaltungsgericht fest wofür wir seit zwei Jahrzehnten kämpfen: die Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig!
Bei einem #Überwachungszombie wie der #Vorratsdatenspeicherung ist jeder zusätzliche Sargnagel wichtig. Denn die Bundesinnenministerin Nancy Faeser will die #VDS als „IP-Vorratsdatenspeicherung“ wiederbeleben – dem Koalitionsvertrag zum Trotz.
Das muss jetzt aufhören. Die Vorratsdatenspeicherung hat in einem Rechtsstaat keinen Platz. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Urteile endlich umzusetzen und die Gesetzesleiche zu streichen!