markush, German
@markush@digitalcourage.social avatar

Läuft. Rückwarts.

"Während der EuGH im Jahr 2020 die Auffassung vertrat, dass die Vorratsspeicherung von IP-Adressen einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte darstellte und der Zugriff auf die IP-Adressen zusammen mit der zivilen Identität des Internetnutzers nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten oder zum Schutz der nationalen Sicherheit erfolgen durfte, trifft dies nun nicht mehr zu.
Der EuGH hat seine Argumentation umgekehrt:
Er ist nun der Ansicht, dass die Vorratsspeicherung von IP-Adressen standardmäßig keinen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte mehr darstellt und dass ein solcher Zugriff nur in bestimmten Fällen einen schwerwiegenden Eingriff darstellt, der durch geeignete Schutzmaßnahmen abgesichert werden muss."

https://netzpolitik.org/2024/eugh-urteil-gericht-laesst-massenueberwachung-des-internets-zu/

  • All
  • Subscribed
  • Moderated
  • Favorites
  • random
  • DreamBathrooms
  • ngwrru68w68
  • modclub
  • magazineikmin
  • thenastyranch
  • rosin
  • khanakhh
  • InstantRegret
  • Youngstown
  • slotface
  • Durango
  • kavyap
  • mdbf
  • GTA5RPClips
  • megavids
  • tacticalgear
  • normalnudes
  • tester
  • osvaldo12
  • everett
  • cubers
  • ethstaker
  • anitta
  • Leos
  • cisconetworking
  • provamag3
  • JUstTest
  • lostlight
  • All magazines