Bundesverwaltungsgericht: Anwohner können gegen Gehwegparker vorgehen
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung gefällt, die weitreichende Folgen haben kann: Anwohner können in bestimmten Fällen gegen zugeparkte Gehwege vorgehen. Der Städte- und Gemeindebund begrüßt das Urteil.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute einen sechsjährigen Rechtsstreit beendet und klargestellt: Kommunen müssen das illegale Gehwegparken ahnden, wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt!
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden - und den Bremer Klägern gegen das Gehwegparken rechtgegeben! Unsere Bundesvorsitzende Kerstin Haarmann kommentiert:
"Auch wenn es vielen wie ihr Gewohnheitsrecht erscheint: Parkende Autos haben auf Gehwegen nichts verloren, Kommunen müssen dagegen vorgehen. Dies hat das BVerwG nun bestätigt."