Bundesverwaltungsgericht: Anwohner können gegen Gehwegparker vorgehen
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung gefällt, die weitreichende Folgen haben kann: Anwohner können in bestimmten Fällen gegen zugeparkte Gehwege vorgehen. Der Städte- und Gemeindebund begrüßt das Urteil.