Das BVerwG hat heute Anwohnern zugeparkter Gehwege Anspruch auf Handeln der Kommune eingeräumt. Wegen der Dauer und Häufigkeit der Beeinträchtigungen sei das Entschließungsermessen der Beklagten auf Null reduziert; die Beklagte (hier das Land Bremen) sei zum Einschreiten verpflichtet. - Pressemitteilung Nr. 28/2024 | Bundesverwaltungsgericht - https://www.bverwg.de/pm/2024/28
Dies bedeutet, dass konkrete Maßnahmen gegen das Parken auf den Gehwegen in den Straßen nur unmittelbar durch die Anwohnerinnen eingefordert werden können. Im restlichen Straßennetz kann man sich nur auf das allgemeine Verbot des Gehwegparkens auf der Grundlage von § 12 Abs. 4 und 4a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) stützen. Hier hat die Kommune wiederum bei der Durchsetzung ein Ermessen.
Wieso ich optimistisch bin, dass das Urteil Wirkung entfalten wird: Die Maßnahme muss nicht nur zwingend ergriffen werden, sondern sie muss per se auch geeignet sein, um das Problem zu beheben. Und das wird nur funktionieren, wenn man den ruhenden Verkehr in einem gesamten Straßenzug neu organisiert. Und da helfen jetzt netterweise auch noch die gewachsenen Maße der Bemessungsfahrzeuge, sodass das oftmals nur noch einseitiges Parken auf der Fahrbahn bedeutet. Wird interessant.
Die Strecke der sogenannten Bäderbahn zwischen Lübeck und Neustadt im Kreis Ostholstein wird doch nicht stillgelegt. DB InfraGo hat das Stilllegungsverfahren eingestellt. Ursprünglich sollte die Strecke im Zuge des Neubaus der Schienenanbindung der geplanten Festen Fehmarnbeltquerung aufgegeben werden. Die anliegenden Ostseebäder hatten gegen die Einstellung stark protestiert. Das Land Schleswig-Holstein will ab 2029 keinen SPNV mehr für die Strecke bestellen. - NDR - https://www.ndr.de/home/schleswig-holstein/Baederbahn-zwischen-Luebeck-und-Neustadt-soll-doch-nicht-verkauft-werden,baederbahn158.html
Im Jahr 2022 sind in den USA 7.522 Menschen als Fußgänger:in bei Unfällen getötet worden. Im Vergleich zum Jahr 2010 ist dies ein Anstieg um 75 %. In einzelnen Metro Areas liegt die jährliche Rate getöteter Fußgänger:innen je 100.000 Einwohner:innen jenseits der 3,0 (gemittelter Wert 2018-2022).
Die Stadt Moskau hat mit der Betriebserprobung einer fahrerlosen Straßenbahn begonnen. Die Software wurde von der Moskauer Metro ohne Beteiligung externer Unternehmen entwickelt.
Die Betriebserprobung erfolgt schrittweise: zunächst ohne Fahrgäste, Testfahrten mit Fahrgästen auf der Linie 10 ab Ende 2024, Fahrgastbetrieb ohne Zusatzfahrer bis Ende 2025. Bis 2027 sollen mehr als 80 % der Straßenbahnflotte mit einem automatischen Steuerungssystem ausgestattet werden - https://www.urban-transport-magazine.com/fahrerlose-strassenbahn-startet-testbetrieb-in-moskau/
In einer vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes in Auftrag gegebenen Allensbach-Umfrage sagten 68 Prozent der Befragten, dass die Verkehrsinfrastruktur ihrer Einschätzung nach in einem „eher schlechten Zustand“ (57 Prozent) oder „sehr schlechten Zustand“ (elf Prozent) sei. Befragt wurden etwas mehr als 1.000 Befragte ab 16 Jahren in Deutschland in persönlichen Interviews - https://logistik-heute.de/news/verkehrsinfrastruktur-68-prozent-bewerten-deutsches-strassen-und-schienennetz-als-schlecht-113876.html
Sieben von zehn britischen Erwachsenen sind der Meinung, dass ihre Lebensführung ohne ein eigenes Fahrzeug nicht möglich sei. Fast die Hälfte der Befragten (47 %) ist der Meinung, dass die Alternativen in ihrer Region nicht gut genug sind.
Unterstützung für harte Push-Maßnahmen für mehr Klimaschutz im Verkehr unbeliebter als weiche Fördermaßnahmen.
Viele CO2-Kompensationsprogramme von Großkonzernen sind Mist. Die Kompensationsgutschriften sind wahrscheinlich „Phantom-Gutschriften“ und stellen keine echten CO2-Reduzierungen dar.
Some of the world’s most profitable – and most polluting corporations – have invested in carbon offset projects that have fundamental failings and are “probably junk”, suggesting industry claims about greenhouse gas reductions were likely overblown, according to new analysis.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, in dem es die Bundesregierung verurteilt, das Klimaschutzprogramm 2023 um die erforderlichen Maßnahmen zu ergänzen, damit das Klimaschutzziel nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Klimaschutzgesetz für das Jahr 2030 erreicht werden kann, kann man aktuell noch nicht wirklich bewerten, da die Urteilsbegründung noch aussteht. Ohne die Begründung ist es reines Stochern im Nebel.
Der Rat der EU-Mitgliedstaaten hat die Überarbeitung der EU-Verordnung zur Beschränkung der CO2-Emissionen für schwere Nutzfahrzeuge förmlich angenommen und damit die geltenden EU-Vorschriften geändert und verschärft. In der Verordnung wurden folgende neue Zielvorgaben festgelegt:
45 % Emissionsreduktion ab 2030
65 % Emissionsreduktion ab 2035
90 % Emissionsreduktion ab 2040
100 %‑ige Emissionsfreiheit für neue Stadtbusse bis 2035, Zwischenziel 90 % bis 2030
In Baltimore wurde ein Teil der eingestürzten Francis-Scott-Key-Brücke kontrolliert gesprengt, um das Schiff von den Trümmern zu befreien und freischleppen zu können.