Bundesverfassungsgericht prüft die Reform des Wahlrechts
Zwei Tage lang hat das Verfassungsgericht über die Reform des Wahlrechts beraten. CSU, Linke und 4.000 Privatpersonen hatten sich an das oberste deutsche Gericht gewandt, weil sie die neuen Regeln für verfassungswidrig halten. Von Gigi Deppe.
Verfassungsgericht prüft Wahlrechtsreform der Ampel
Der Bundestag soll durch die Wahlrechtsreform wieder kleiner werden - doch bei Union und Linkspartei stößt das auf Widerstand. Letztere unterstellt der Ampel gar politische Ziele. Nun verhandelt das Bundesverfassungsgericht. Von Gigi Deppe.
Bundesverfassungsgericht: Wahlrechtsreform war nicht zu kompliziert
Die Wahlrechtsreform von 2020 hält verfassungsrechtlichen Bedenken stand. Dem Vorwurf, dass sie zu kompliziert sei, folgten die Richter nicht. Einige von ihnen äußerten aber Bedenken. Von Max Bauer.
Bundesverfassungsgericht: Wahlrechtsreform von 2020 verfassungskonform
2020 hatte die Große Koalition eine Reform des Wahlrechts verabschiedet. Die damalige Opposition klagte. Das Bundesverfassungsgericht entschied jedoch: Die Reform ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Bundesverfassungsgericht entscheidet über Wahlrechtsreform 2020
Eigentlich ist die Wahlrechtsreform von 2020 längst überholt. Trotzdem entscheidet das Bundesverfassungsgericht heute, ob sie verfassungskonform war. Das könnte Folgen für eine Wiederholungswahl in Berlin haben. Von Gigi Deppe.
Bürgerverein klagt gegen Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition
Ist die Sperrklausel des Wahlrechts nicht verfassungskonform? 4242 Bürgerinnen und Bürger haben nun vor dem Verfassungsgericht Klage gegen die Fünf-Prozent-Hürde eingereicht. Sie fürchten eine Entwertung von Millionen Wählerstimmen.
Bayern soll neuen Wahlkreis bekommen - auf Kosten Sachsen-Anhalts
Bis zur nächsten Bundestagswahl 2025 soll Bayern einen weiteren Wahlkreis bekommen - und Sachsen-Anhalt dafür einen verlieren. Grund ist laut SPD-Fraktionsvize Wiese die Bevölkerungsentwicklung in den Bundesländern.
Wenn drüber debattiert wird, ob Jugendliche bereits im Alter von 16 Jahren die nötige Reife für eine Wahlentscheidung haben, warum wird dann nicht im gleichen Zuge unmissverständlich konstatiert, dass diese Reife den nahezu 20% Erwachsenen fehlt, die die rechtsextreme und undemokratische #AfD wählen?
Noch mal. "GG Artikel 21 (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit." Verehrtes Stimmvieh: Beachte das letzte Leerzeichen und die letzten drei Buchstaben der Vorschrift. Und keiner merkt was. Nicht die Medien, nicht die "Experten" und Politikwissenschaftler. Niemand. Die Parteien haben KEIN Exklusivrecht auf Direktmandate. Kandidaten müssen KEINER Partei angehören, Jeder mit passivem Wahlrecht zum BT darf kandidieren. Parteien haben nur bei Listen eine Art Privileg
Richard von #Weizsäcker hat einmal gesagt, die #Parteien dürften sich den Staat nicht zur #Beute machen.
Das sehe ich genauso. Alle Macht geht vom Volke aus. Die Parteien sind lediglich zu beteiligen, denn sie "...wirken an der politischen Willensbildung MIT."
Die Macht der Parteien hat in den vergangenen Jahrzehnten in den westlichen Demokratien zu sehr überhand genommen.
#GregorGysi liefert nun nicht nur sehe anschaulich für Nichtjuristen die Begründung, sondern wird auch in Kürze #Verfassungsbeschwerde einlegen (ab 16:20m):