anneroth, German
@anneroth@systemli.social avatar

Wenn Menschen Texte veröffentlichen, die andere für sie geschrieben haben (weil die bei ihnen dafür angestellt sind): Ist es richtig, dass sie dann auch das Geld von der VG Wort dafür kriegen?

Und ich meine hier nicht 'juristisch korrekt', sondern: Wie finden wir das?

beandev,
@beandev@social.tchncs.de avatar

@anneroth

Einige erwähnen die "Softwareentwicklung im Auftrag", was aber nur bedingt vergleichbar ist, weil Software i. d. R. nur noch in größeren Teams erstellt wird und da ein entscheidendes weiteres Details wichtig ist: die Schöpfungshöhe.

Alles zusammen eint aber eines: Urheberrecht bedeutet ebenfalls eine, unter jeglicher Bedingung, ausgehandelte Abgabe der Rechte, ausgenommen das Urheberrecht selbst. Das schließt aber die Kommunikation darüber, dass ich Urheber bin, mit ein.

kkarhan,

@beandev @anneroth Wieso ist das bei Softwareentwicklung nicht vergleichbar?

Am Ende des Tages wird gegen Fixpreis eine Leistung erbracht.

Beides sind intellektuelle Leistungen, d.h. niemensch kann dazu worksam gezwungen werden.

Und ja, in der Praxis kriegen Leute dafür garnix extra weil das mit Festgehalt bzw. Projektauftrag abgeschlossen ist - Siehe Kapitel "Mitarbeitererfindungen" in Arbeitsverträgen...

beandev,
@beandev@social.tchncs.de avatar

@kkarhan

Weil bei vielen Softwareentwicklungsaufgaben keine Schöpfungshöhe erreicht wird.

Das wäre ungefähr so, also würdest du z. B. beim Film der Person, die den Schnitt macht, das Urheberrecht zubilligen, wie dem Kameramann, dem Regisseur und dem Drehbuchautor.

Das geht nur noch so bei Spezialfällen wie bei einem Eine-Person-Team.

Überdies gibt es für Computerprogramme im Auftrag eine Sonderregelung: § 69b UrhG. Damit ist es zu Buchautoren nicht vergleichbar.

@anneroth

kkarhan,

@beandev @anneroth das halte ich für eine fragwürdige Differenzierung, da die Schöpfungshöhe auch für Kunst extrem niedrig ist.

beandev,
@beandev@social.tchncs.de avatar

@kkarhan
Jupp, aber rechtlich schon hinreichend geklärt. Du wirst als Dev innerhalb eines Teams keine Schöpfungshöhe durchsetzen können und im Gegensatz zu Autor*innen anderer Werke greift automatisch 69b. Das ist ein sehr großer Unterschied. Dir ist also grundsätzlich verwehrt dein Urheberrecht zu vermarkten, außer du vereinbarst das explizit mit deinem AG. Bei Texten, Ton, Bild, Video ist es genau umgekehrt.

Man kann das fragwürdig finden, aber das ist rechtlich ziemlich klar.

@anneroth

kkarhan, (edited )

@beandev @anneroth Ja, ich find's absoluter murks und der Status-Quo basiert allein auf Lobbyismus....

beandev,
@beandev@social.tchncs.de avatar

@anneroth

Wenn man dieses so mal juristisch als Fakt hat, gibt es nun die vertragliche Sicht: Ein Ghostwriter bekommt dafür Geld, dass er für andere Texte erstellt. Damit tritt man auch weitere Vergütungsmöglichkeiten ab (VG Wort z. B.). Ein Ghostwriter kann daran beteiligt werden (wie z. B. auch an Tantiemen), wenn Bücher erfolgreich verkauft werden, muss aber nicht. Es kann durch die bereits erfolgte Zahlung abgegolten sein.

Also, es kommt auf den Vertrag an.

beandev,
@beandev@social.tchncs.de avatar

@anneroth

Wie soll man das nun finden?

Wenn zwei Parteien einen Vertrag miteinander abschließen, wo eine Seite ein Produkt liefert und dafür von der anderen Seite etwas gezahlt wird (und man VG Wort ausschließt) und damit das Produkt einen Besitzübergang hat (hier Veräußerungsrechte). Dann sollten es zumindest die beiden Parteien gut finden oder eben kein Vertrag abschließen und jeder was anderes machen.

Das Problem ist immer dann, wenn das nicht auf Augenhöhe passiert.

beandev,
@beandev@social.tchncs.de avatar

@anneroth

Das Problem, dass Vertragspartner nicht auf Augenhöhe Verträge abschließen, ist leider eine weitverbreitete Sache und nicht nur in deinem beschriebenen Fall.

Gibt es also ein Überangebot an Referendarinnen, Ghostwriterinnen, Dozent*innen usw., hat man schnell eine ausbeuterisches Verhältnis.

Das übervorteilt leider sehr schnell eine Seite und der Rechteverwerter ist üblicherweise am längeren Hebel, weil er den Markt bestimmt, an den Autor*innen nicht direkt vermarkten können.

beandev,
@beandev@social.tchncs.de avatar

@anneroth

Damit komme ich zum Kern: Nein, das ist nicht gut zu finden, wenn Autor*innen keinen gleichberechtigten Zugriff zum Markt haben und faktisch gezwungen sind, über diese Form der Vertragsbindung, überhaupt mit ihrer Arbeit in Schöpfungshöhe, Geld verdienen zu können.

kkarhan,

@beandev @anneroth Und das sorgt dafür dass Anbieter mit geringen Hürden (bspw. #Amazon bei #eBooks) faktisch den Markt von Kleinliteratur unabhängiger Author*innen monopolisieren können, weil das #Verlagswesen und #Contentmafia fundamental kaputt sind - genauso wie #Copyright an sich...

https://www.youtube.com/watch?v=1Jwo5qc78QU
https://mstdn.social/@kkarhan/111479056923532135

kkarhan,

@beandev @anneroth Und leider ist ein fix davon nicht gewollt...
https://www.youtube.com/watch?v=tk862BbjWx4

kkarhan,

@beandev @anneroth sehe ich genauso...

Nennt sich Vertragsfreiheit...
https://mstdn.social/@kkarhan/111479056923532135

kkarhan,

@beandev @anneroth +9001%

Kenne ich so - ähnlich ist es mit z.B. Auftragsproduktionen anderer Art (Bild, Ton, Musik, Bewegtbild, …)

Diese werden auch oft zum Fiypreis beauftragt oder eingekauft...
https://mstdn.social/@kkarhan/111479056923532135

promovicz,
@promovicz@chaos.social avatar

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  • funkylab,
    @funkylab@mastodon.social avatar

    @promovicz @anneroth Es gilt für Ghostwriter. Das hat glaub ich auch nie jemand bestritten?

    promovicz,
    @promovicz@chaos.social avatar

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  • funkylab,
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    @promovicz @anneroth ah, das wird ihm nicht aberkannt. Wenn wir beide einen Vertrag darüber schließen, wie du einen von mir verfassten Text verwenden darfst, inkl. Veröffentlichung unter deinem Name, dann berührt das meine Urheberschaft ja nicht (UrhG §13). Wie dann die Wahrnehmung meiner Rechte stattfindet (also z.B. Ansprüche bei der VG Wort angemeldet und ausgezahlt werden) muss man halt zwischen Urheber und Veröffentlicher klären.

    promovicz,
    @promovicz@chaos.social avatar

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  • funkylab,
    @funkylab@mastodon.social avatar

    @promovicz @anneroth Relativ einfach:
    Das Recht auf Ehre gibt's nicht! Als Urheber hat man das Recht, festzulegen unter welchem Namen / Pseudonym / gar nicht gezeichnet man etwas veröffentlicht (§13). Wenn ich dieses Recht nutze um einen Artikel zu schreiben und festzulegen, dass jemand anderes draufsteht, dann is das so! (Das ist nicht nur eine Aufgabe von "Ehre", sondern auch das Recht, anonym oder pseudonym zu veröffentl., und trotzdem Anspruch auf die Rechte ausm UrhG zu haben; vgl. Zensur)

    promovicz,
    @promovicz@chaos.social avatar

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  • funkylab,
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    @promovicz @anneroth naja so wie dein nächster Klient oder Arbeitgeber dir halt glauben muss, was du an proprietärer Software geschrieben hast, muss dir dein nächster Ghostwritee oder Verlag halt glauben, dass du total diese Doktorarbeit für diesen einen Verteidigungsminister geschrieben hast… da nix Neues.

    Da wird von freiwilligen Entscheidungen mündiger Autoren ausgegangen, nicht öffentlich als Urheber eines Textes aufzutreten.

    max,
    @max@gruene.social avatar

    @promovicz @funkylab Diese Kultur kenne ich als Programmierer nicht. Oder vllt. bin ich auch zu sehr in der Open-Source-Szene verankert wo ein Ruf (wahrscheinlich das was du mit "Ehre" meinst?) alles ist, was man hat. (Wenn man nicht das Glück hat Geldgeber zu finden)

    Und wenn mich jemand wegen meines Urheberrechts an meinen Texten (Code) auslachen (nicht entsprechend der Lizenzvereinbarungen verwenden) würde dann würde ich mit Klage drohen, nicht es hinnehmen.

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