xtaran, German #PSA (nein, nix mit Autos 😉):
Auch Deutsche im Nicht-EU-Ausland (z.B. in der Schweiz) dürfen bei der #Europawahl 2024 wählen. Sie müssen aber wie bei der Bundestagswahl vorher die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen. Die Einreichungsfrist ist der 19. Mai 2024. Das ist kommenden Sonntag: https://www.bundeswahlleiterin.de/info/presse/mitteilungen/europawahl-2024/21_24_antragsfrist.html
Achtung, manche PDF-Reader (insbesondere PDF.js/Firefox) drucken das Geburtsdatum im Formular nicht mit aus. 2x von Hand nachtragen! Und 2x unterschreiben!