Nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags können Abgeordnete eine Persönliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist.
So hat das z.B. Swantje Michaelsen zum #Klimaschutzgesetz gemacht.
Vielen Dank Swantje Michaelsen!