Nur für kurze Zeit: Die Bubatzkarte unterstützt jetzt Marker für den Global Marijuana March. Klickt auf das leuchtende Hanfblatt, um die Anzeige zu aktivieren.
@boredsquirrel
Es wurde zwar schon was von anderen dazu geschrieben, aber hier noch etwas zu dem Thema:
Das ist einfach als freundlicher Hinweis gedacht.
Die Menschen, die teilnehmen wollen, haben so eine weitere Möglichkeit darauf aufmerksam zu werden.
Wer kein Cannabis mag weiß jetzt wann welche Orte besser zu meiden sind.
Die Demos laufen unter dem Motto "Shops statt Cops", was sich auf die Notwendigkeit der Etablierung von Fachgeschäfte für die Eindämmung des Schwarzmarkts bezieht.
Die Polizei weiß wann und wo Demos stattfinden, die werden ja vorher angemeldet und genehmigt, für die ändert sich damit eigentlich nichts.
Sind “öffentlich zugängliche Sportstätten” nur solche ohne Eintritt?
Hintergrund: es ist eine Email eines Betreibers eines Sportparks eingegangen, der die Markierung des besagten Sportparks als geschäftsschädigend betrachtet.
Bisher werden nur Sportstätten rausgefiltert, wenn sie mit access=military oder access=private markiert sind. Wenn es sich bei der Sportstätte um einen Verein handeln würde, wäre access=private passend und alles wäre gut. Aber es ist vermutlich eher von access=customers auszugehen und ich habe keine Ahnung, ob das dann als öffentlich zugänglich gilt oder nicht. Denn grundsätzlich hätte ja alle Zugang, solange nur Eintritt bezahlt wird.
Gibt es dazu rechtlich eindeutige Informationen, wie das im Sinne des Cannabisgesetzes zu interpretieren ist?
Edit: Ich habe das Bundesgesundheitsministerium angeschrieben, mal sehen, wann und was sie antworten. Derweil habe ich den Fall eines Fitnessstudios in Bezug auf Barrierefreiheit gefunden, die zählten in dem Bezug als öffentlich zugänglich, da die zutrittsberechtigte Personengruppe nicht genau bekannt ist: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/bauen/oeffentlich-zugaengliche-gebaeude Das legt die Vermutung nahe, dass bezahlter Eintritt für die Frage nicht von Relevanz sein könnte. Wäre dann Pech für den Betreiber des Sportparks.
@EyIchFragDochNur
Ich habe das Bundesgesundheitsministerium angeschrieben, mal sehen, wann und was sie antworten.
Derweil habe ich den Fall eines Fitnessstudios in Bezug auf Barrierefreiheit gefunden, die zählten in dem Bezug als öffentlich zugänglich, da die zutrittsberechtigte Personengruppe nicht genau bekannt ist: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/bauen/oeffentlich-zugaengliche-gebaeude
Das legt die Vermutung nahe, dass bezahlter Eintritt für die Frage nicht von Relevanz sein könnte. Wäre dann Pech für den Betreiber des Sportparks. @cannabis
Ja um ehrlich zu sein denke ich auch, dass so ziemlich alles gemeint ist wo plötzlich unangemeldet andere/fremde die trainieren können die das stören könnte. Also alles außer Vereine wo idR nur Mitglieder auftauchen und alle bescheid wissen. Schätze ich
Das #Saarland hat im Bundesrat als einziges SPD-geführtes Bundesland bei der Abstimmung zum #CanG für einen Vermittlungsausschuss und damit gegen den Entwurf des SPD-Gesundheitsminister Lauterbach gestimmt. Eine Schande! Trotzdem wird Cannabis ab April legal. #Weedmob#PIRATEN
@piraten_saarland es ist auch super peinlich, dass sich BaWü nicht enthalten hat. Im Bund Cannabis legalisieren wollen und im Ländle äh ich meine in the Länd ist man dagegen.
Ich habe Verständnis dafür, dass die zuständigen MdBs der Ampel-Fraktionen Zeit für die Änderungen an dem verkorksten #CanG von Karl Lauterbach benötigen und dass es vermutlich erst der 01.04.2024 wird.
Aber z.B. Konsumverbot in #CSC oder Verbot von #Edibles Verkauf muss aus dem Gesetz raus, was nach aktuellen Meldungen nicht der Fall zu sein scheint.