kc, German
@kc@chaos.social avatar

Der Wahl-O-Mat für die #Europawahl ist da - und mit ihm kommt eine frische 'Erklärung zur #Barrierefreiheit', in der die @bpb erklärt, das Tool sei nun vollständig konform mit den gesetzlichen Anforderungen.

Aber ist das wirklich so?

Schon mit den ersten beiden Klicks wird dort die Nichtkonformität zu den Punkten 9.5 Nr. 16 und 20 der EN 301 549 sichtbar. Beide stellen für einige seh- und motorisch behinderte Menschen erhebliche Barrieren dar.

🧵

kc,
@kc@chaos.social avatar

Dort geht es um die Größe von Schaltflächen, damit alle Menschen diese problemlos betätigen können, und um das Abspielen von Animationen, wenn man mit der Seite interagiert. Der Wahl-O-Mat respektiert hier nicht die Browser-Einstellungen und zeigt immer Animationen, und auch beim Content-Reflow werden immer wieder Elemente animiert.

Die Punkte 9.5 der EU-Norm enthalten WCAG-Kriterien der Stufe 'AAA', welche nicht in den Prüfkatalogen von z.B. "BIK" enthalten sind. Sie werden nicht getestet.

marcus,
@marcus@mastodon.social avatar

@kc
Es kann gut sein, dass der Wahlomat konform mit gesetzlichen Vorgaben ist, aber auch gleichzeitig noch Barrieren bestehen.

9.5 Nr. 16 und 20 (generell 1-28) sind SOLL-Vorgaben ("Web authors [...] are encouraged to consider the WCAG 2.1 Level AAA success criteria that, when it is possible to apply
them, may provide access beyond that required in the present document").

marcus,
@marcus@mastodon.social avatar

@kc
BIK testet die MUSS-Vorgaben (WCAG auf Level AA). Ansonsten ist aus den Prüfkritierien doch gar nicht ersichtlich, ob etwa Prüfende dennoch auf AAA-Aspekte wie die von dir genannten hinweisen?

kc,
@kc@chaos.social avatar

@marcus Thread lesen, dann kommentieren.

marcus,
@marcus@mastodon.social avatar

@kc Das habe ich. Um in dem von dir etablierten Gesprächston zu bleiben: Vielleicht mal meine Antworten genauer lesen. Ich rede hier nur von 9.5. Du kannst nicht Nichtkonformität unterstellen, wenn - juristisch! - optionale Punkte (1-28) nicht eingehalten werden.

kc,
@kc@chaos.social avatar

@marcus Einen Toot weiter als den, den du kommentiert hast, steht genau das.

marcus,
@marcus@mastodon.social avatar

@kc Stimmt. Da hat mich die Web-Ansicht von mastodon.social aufs Kreuz gelegt.

Dennoch: Mir und vielen anderen ist klar, dass es ein Unterschied zwischen "konform" und "barrierefrei" gibt.

Wo streicht die EN aber bitte Aspekte aus der WCAG raus? Sie übernimmt 2.1 AA (bald 2.2 AA) in Chapter 9. Und meinst du Level AA mit dem "Subset" der WCAG?

kc,
@kc@chaos.social avatar

@marcus Zum Beispiel sind 9.1.4.6, 9.1.4.7, 9.1.4.8 und 9.1.4.9 einfach 'Void'.

Die Zielgruppe dieses Threads sind übrigens auch nicht Accessibility-Menschen, sondern interessierte Nicht-Expert*innen, von denen es beim Wahl-O-Mat sicher einige gibt, weil das Tool in den nächsten Wochen wie immer vor Wahlen sehr prominent verbreitet sein wird.

marcus,
@marcus@mastodon.social avatar

@kc Sie sind void, weil sie in 9.5 gesondert gelistet werden?

Gerade weil es die Zielgruppe des Threads ist, finde ich Geraune wie "der Wahlomat ist nicht konform" und "die EN bescheidet die WCAG" eher gefährlich.

Folgende Dinge kann man mEn kritisieren:

  • Die WCAG an sich
  • Level-Zuordnungen in der WCAG
  • Dass konform oft mit wirklich barrierefrei gleichgesetzt wird.

Wenn das letzte dein Ziel war und auf Barrieren im wahlomat hinzuweisen, fair game

marcus,
@marcus@mastodon.social avatar

@kc Aber dann ist ein Satz wie "Schon mit den ersten beiden Klicks wird dort die Nichtkonformität zu den Punkten 9.5 Nr. 16 und 20 der EN 301 549 sichtbar." juristisch-sachlich falsch, auch wenn du ihn später wieder einfängst

kc,
@kc@chaos.social avatar

Trotzdem spricht man hier von vollständiger Konformität - während man gleichzeitig erwähnt, dass die mit der Prüfung beauftragte "TWIN CUBES GmbH" einige Punkte lediglich als „eher erfüllt“ bewertet hat. Die europäische Norm und die BITV kennen diesen Zustand nicht, dort sind Kriterien entweder "erfüllt", oder "nicht erfüllt".

Aber warum werden denn die Punkte 9.5 nicht getestet?

> Clause 9.5 is informative only and contains no requirements requiring test

Steht so in der Norm.

kc,
@kc@chaos.social avatar

Während gleichzeitig weniger starke Regelungen (z.B. bezogen auf eine kontrastreiche Darstellung) der Web Content Accessibility Guidelines des W3C explizit aus der Norm herausgestrichen wurden.

Zu erfüllen sind gesetzlich also nur ein Subset der schon teilweise sehr laxen und unvollständigen WCAG, um sich selbst als barrierefrei bezeichnen zu können.

Den Prüfbericht und Entwicklungstickets habe ich bei der bpb hier per IFG angefragt: https://fragdenstaat.de/anfrage/barrierefreiheit-des-wahl-o-mat/

kc,
@kc@chaos.social avatar

Gerade bei so einem wichtigen Werkzeug zur politischen Bildung ist bedingungslose Barrierefreiheit und die Erfüllung so vieler Kriterien wie möglich natürlich absolut essentiell - auch über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.

Es ist und bleibt mir ein Rätsel, warum immer wieder diese Dinge nicht berücksichtigt oder in der Kommunikation wie hier in der 'Erklärung zur Barrierefreiheit' unterschlagen werden.

bpb,
@bpb@social.bund.de avatar

Danke für den Hinweis! Wir geben das an das Wahl-O-Mat-Team weiter. Weitere Anmerkungen und Hinweise auch gern direkt an info@wahl-o-mat.de senden. Viele Grüße vom bpb Social Media Team

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