PalmAndNeedle, 1 month ago German @SheDrivesMobility "Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt" §18 Abs.1 StVO https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__18.html Fahrräder sind keine Kraftfahrzeuge, S-Pedelecs mit maximal 45km/h zu langsam.
@SheDrivesMobility "Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt" §18 Abs.1 StVO https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__18.html
Fahrräder sind keine Kraftfahrzeuge, S-Pedelecs mit maximal 45km/h zu langsam.