lpb, German
@lpb@xn--baw-joa.social avatar

Wenn man als Italienerin in Stuttgart wohnt oder als Kroate in Freiburg - darf man dann bei der #Europawahl eigentlich doppelt abstimmen?

Also sowohl die deutschen als auch die italienischen/ kroatischen etc. Abgeordneten mitbestimmen?

Die Antwort findet Ihr auf den Bildern!

Habt Ihr noch Fragen zur Europawahl am 9. Juni 2024? Wir beantworten sie immer mittwochs in unserer "Ask me anything"-Reihe.

(Link zum Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis: https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html)

#europa

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beardedmen,
@beardedmen@mastodon.social avatar

@lpb die Person muss sich entscheiden, denn zwei mal wählen würde dem Grundsatz der gleichen Wahl wiedersprechen.

Muss die Person dann auch nachweisen das die Person sich nicht im Heimatland gemeldet hat, bzw. muss die betreffende Person dann im Heimatland einen Nachweis einreichen das sich die Person in Deutschland austragen lies?

Boah war das jetzt schwierig das Gendergerecht zu formulieren.

lpb,
@lpb@xn--baw-joa.social avatar

@beardedmen Die Person muss in Deutschland einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis ausfüllen und an Eides statt versichern, im Heimatland nicht abzustimmen. Außerdem werden die Angaben zwischen den Ländern abgeglichen.

byteborg,
@byteborg@chaos.social avatar

@lpb
Und wer prüft das und wie?

@beardedmen

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