autonomysolidarity,
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Kampf gegen weitreichende Überwachung und tiefe Grundrechtseingriffe

"...Einerseits lässt das BKAG eine weiträumige Überwachung von Personen zu, die lediglich im Kontakt mit einer Person sind, welche eine terroristische Straftat „begehen will“. Das heißt, dass Personen überwacht werden dürfen, die sich nicht wegen einer Straftat verdächtig machen – dies stellt einen sehr tiefen Grundrechtseingriff dar. Unter solchen Kontaktpersonen können zum Beispiel Strafverteidiger:innen sein, die im Kontakt mit Mandant:innen stehen....

Andererseits lässt die Datenbank der BKA die Übertragung von Daten zu, ohne dass eine Prognose über die Gefährlichkeit der Person erhoben wird. Das kann dazu führen, dass Daten beispielsweise von Kontaktpersonen an andere Datenbanken übertragen werden. Die von Polizeibehörden genutzte Datenbank INPOL kann wiederum Menschen als „gefährlich“ markieren, die lediglich einer Straftat verdächtigt werden, eine Verurteilung jedoch bisher ausgeblieben ist.

Das alles passiert hinter dem Rücken der Betroffenen, die nicht über eine Eintragung benachrichtigt werden. Selbst wenn diese eine Löschung beantragen, ist eine solche nur in wenigen Fällen möglich......"
@surveillance

https://perspektive-online.net/2023/12/verfassungsbeschwerde-gegen-bundeskriminalamtsgesetz-kampf-gegen-weitreichende-ueberwachung-und-tiefe-grundrechtseingriffe/

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